Wenn du eine Immobilie besitzt, ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, die dein Haus betreffen. Im Falle eines Schadens, sei es durch Brand oder andere Ursachen, deckt die Versicherung die Kosten für Reparaturen und Schäden, die durch Ruß und Löschwasser entstehen. Auch Leitungswasserschäden, Überspannungsschäden, Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Explosionen, Implosionen und Blitzschlag sind abgedeckt.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um dein Zuhause vor den Folgen von Naturereignissen zu schützen. Je nach Region, in der du lebst, kannst du dich gegen Überschwemmungen, Schneedruck, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche absichern.
Sowohl Mieter als auch Hausbesitzer sollten eine Hausratversicherung abschließen, um ihre beweglichen Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Möbel abzusichern. Im Falle von Feuer-, Einbruch-, Wasser- oder Überspannungsschäden übernimmt die Hausratversicherung die entstandenen Kosten. Plattformen wie Tarifcheck können dabei helfen, passende Versicherungsangebote zu vergleichen.
Es ist ratsam, sich für eine Rechtsschutzversicherung zu entscheiden, um im Falle von Rechtsstreitigkeiten finanziell abgesichert zu sein. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Aufwendungen für Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss, um sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen. Sowohl Hausbesitzer als auch Mieter sollten dringend eine Haftpflichtversicherung abschließen. Neu am Markt sind Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die zusätzliche Leistungen wie die Entfernung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren bieten. Auch das Öffnen der Tür durch einen Schlüsseldienst ist abgedeckt.
Einige Hausbesitzer glauben, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist eine solche Klausel in vielen Mietverträgen nicht rechtens. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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